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AGB

AGBs für den Fall der Fälle

- auch im Familienurlaub

Allgemeine Geschäftsbedingungen Das Bayrischzell (Stand 19.10.2020)

Der Pletzer Resorts Bayrischzell GmbH

Begriffsdefinitionen

  • „Das Bayrischzell“: Pletzer Resorts Bayrischzell GmbH, HRB 249778
  • „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B.: Familienmitglieder, Freunde etc.).
  • „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
  • „Verbraucher“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne der §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verstehen.
  • „Beherbergungsvertrag“: Ist jeder zwischen “Das Bayrischzell“ und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. Die Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn lediglich Veranstaltungen oder sonstige angebotene Leistungen – ohne Beherbergung – Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Vertragspartner und „Das Bayrischzell“ sind.
  • „Stornierung“: Erklärung des Rücktritts vom Beherbergungsvertrag.    
  • „Vereinbarter Gesamtpreis“: Ist der zwischen “Das Bayrischzell“ und dem Vertragspartner vereinbarte Preis inklusive Mehrwertsteuer für alle im Rahmen des Vertrages vereinbarten Leistungen.

I. Vertragsabschluss – Anzahlung - Stornierung durch "Das Bayrischzell"

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 15 Tage nach Aufforderung durch den Beherberger (spesenfrei einlangend) zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Kommt der Vertragspartner mit der Anzahlung in Verzug, kann der Beherberger entweder weiter auf Erfüllung seines Anspruches bestehen, oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

Zu bestimmten Reisezeiträumen ist eine Vorauszahlung von 20% zu leisten.

Kommt der Vertragspartner mit der Anzahlung in Verzug, kann “Das Bayrischzell“ entweder weiter auf Erfüllung seines Anspruches bestehen, oder wenn der Vertragspartner nach  erfolgter Zahlungsaufforderung und Ablauf einer darin gesetzten  angemessenen Nachfrist nicht zahlt, vom Vertrag zurücktreten.

Sofern der gesetzliche MwSt.-Satz eine Veränderung erfährt, behält sich der Beherberger vor, die Veränderung im Steuersatz im gleichen Ausmaß der Veränderung durch eine Preisanpassung an den Gast weiterzugeben.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Vertrag ohne Zustimmung von “Das Bayrischzell“ an einen Dritten zu übertragen, Ansprüche hieraus abzutreten oder die angemieteten Räumlichkeiten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen oder diese zu anderen Zwecken als den vertraglich vereinbarten zu nutzen.

II. Informationen zur Online-Reservierung

  1. Auf der Website eingestellte „Angebote“ sind kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung, ein verbindliches Angebot gegenüber “Das Bayrischzell“ abzugeben. Das Angebot erfolgt, in dem der Vertragspartner nach der Auswahl der gewünschten Räumlichkeiten bzw. Leistungen und Eingabe seiner persönlichen Daten die Schaltfläche betätigt, die ihn auf die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung hinweist.
  2. Der Vertragspartner kann seine Auswahl und Eingaben in das Online-Reservierungs-system bis zur Übermittlung des Online-Buchungsformulars anhand der Funktionen des Browsers berichtigen oder die Buchung auch ganz abbrechen
  3. Der Beherbergungsvertrag kommt erst durch Bestätigung durch den “Das Bayrischzell“ in Textform (z.B. per Mail) zustande.    
  4. Nach der vollständigen Vertragsabwicklung werden die vom Vertragspartner für den Abschluss angegebenen Daten gelöscht bzw. für eine weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Interessen (z.B. zur Forderungsdurchsetzung) entgegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von „Das Bayrischzell“, die sie unter https://www.dasbayrischzell.de/de/datenschutz finden.    
  5. Die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Kommunikation erfolgt zum Teil automatisiert. Es obliegt allein dem Vertragspartner, den Empfang von E-Mails, die seine gebuchten Leistungen bestätigen sicherzustellen und diesen ggf. auch im Spam-Ordnern nachzugehen.

III. An- und Abreise

  1. Der Vertragspartner hat das Recht, so “Das Bayrischzell“ keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages ("Ankunftstag") zu beziehen.
  2. Wird ein Zimmer erstmalig vor 7.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
  3. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. “Das Bayrischzell“ ist berechtigt, bei Nichträumung bis zu diesem Zeitpunkt 50 % des vereinbarten Tagespreises in Rechnung zu stellen. Sollten die angemieteten Räumlichkeiten nicht bis 15.00 Uhr geräumt sein, ist der “Das Bayrischzell“ berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
  4. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ausdrücklich ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

IV. Dauer, vorzeitige Auflösung und Verlängerung der Beherbergung

  1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
  2. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist “Das Bayrischzell“ berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. “Das Bayrischzell“ wird in Abzug bringen, was es sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart und was es durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt bezüglich der Beherbergungsleistung nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Vertragspartner bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit an andere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
  3. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit “Das Bayrischzell“.
  4. “Das Bayrischzell“ ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast

    a. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten  den Gast- und Beherbergungsbetrieb erheblich beeinträchtigt und dieses Verhalten trotz einer entsprechenden Aufforderung nicht unterlässt, oder gegenüber im Beherbergungsbetrieb befindlichen Dritten eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit begeht;

    b. gegen I. 6. verstößt;

    c. an einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit erkrankt, die erkennbar über die Beherbergungsdauer hinausgeht oder pflegebedürftig wird;

    d. die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist von mindestens3 Tagen nicht bezahlt. 
     
  5. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z. B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügung etc.) unmöglich wird, kann “Das Bayrischzell“ den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder “Das Bayrischzell“ von seiner Beherbergungspflicht befreit ist.
  6. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthaltes rechtzeitig an, so kann “Das Bayrischzell“ der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. “Das Bayrischzell“ trifft dazu keine Verpflichtung.
  7. Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduzierung des Entgelts für diese Zeit ist nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. “Das Bayrischzell“ ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

V. Rücktritt durch den Vertragspartner - Stornogebühr

a) Einzelvertraglich getroffene individuelle Vereinbarungen, die diesen AGB im Fall einer Abweichung vorgehen, sind der Buchungs- oder Reservierungsbestätigung des Hotels zu entnehmen.

b) Für Veranstaltungen und für Gruppenreisen ab 10 Zimmern oder 15 Personen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen, Gruppenreisen & MICE. Diese sind der Veranstaltungs- bzw. Gruppenbestätigung zu entnehmen.

c) Stornobedingungen und No-Show für Individualreisende (Reservierungen bis 9 Zimmer oder 14 Personen)

Stornierungen sind dem Hotel immer schriftlich zu übermitteln. Stornierungen müssen vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Es gelten nachstehende Stornogebühren:

  • Bis 22 Tage vor Anreise kostenfrei
  • Ab 21 Tage vor Anreise 90% der Buchungssumme
  • Bei Nicht-Anreise oder No-Show 100% der Buchungssumme

Die Verrechnung der Stornogebühr gegenüber dem Vertragspartner erfolgt unmittelbar nach dem erfolgen Storno und ist unverzüglich zur Zahlung fällig. Bei Hinterlegung (Bekanntgabe) der Kreditkartendaten durch den Vertragspartner ist das Hotel berechtigt, die Kreditkarte mit einer angefallenen Stornogebühr zu belasten. Eine geleistete Anzahlung kann vom Hotel auf eine angefallene Stornogebühr angerechnet werden.

d) Zimmer mit Sonderpreis

Zimmer mit Buchungen zu non-refundable Rates, Sparpreisen, Deals oder %-Aktionen sind zu keiner Zeit kostenfrei oder gegen Zahlung einer Stornogebühr stornierbar oder umbuchbar und werden in jedem Fall mit 100 % des Sonderpreises verrechnet. Auch dieser kann vom Hotel von einer als Sicherheit bekannt gegebenen Kreditkarte abgebucht und eine Anzahlung kann auf den Sonderpreis angerechnet werden.

VI. Behinderung der Anreise

Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner für den Zeitraum, für den die Behinderung anhält, nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

VII. Beschaffung einer Ersatzunterkunft

  1. “Das Bayrischzell“ ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchte Kategorie von Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten, wenn diese nicht ausdrücklich und mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) vom “Das Bayrischzell“ zugesagt wurden.
  2. “Das Bayrischzell“ kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen bei Zusage bestimmter Räumlichkeiten eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

    Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

    Etwaige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten von “Das Bayrischzell“.

VIII. Leistungen

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen, sowie angefallene Kurtaxen oder lokale, von “Das Bayrischzell“ einzuziehende kommunale Abgaben. “Das Bayrischzell“ kann jederzeit eine Zwischenabrechnung oder die Bezahlung eines Vorschusses z.B. auf während des Aufenthalts zusätzlich gebuchte Leistungen verlangen.    
  2. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene und spezielle Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.
  3. Sofern “Das Bayrischzell“ Rechnungen für nicht bis zur Abreise gezahlte Leistungen stellt, sind diese binnen 10 Kalendertagen ab Empfang ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.
  4. “Das Bayrischzell“ ist nicht verpflichtet, Fremdwährung zu akzeptieren. Akzeptiert “Das Bayrischzell“ Fremdwährung, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte “Das Bayrischzell“ Fremdwährung oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme usw.
  5. Der Vertragspartner haftet “Das Bayrischzell“ gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen verursachen, die auf Veranlassung des Vertragspartners Leistungen von “Das Bayrischzell“ entgegennehmen.

IX. Pfandrecht

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht “Das Bayrischzell“ das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht “Das Bayrischzell“ weiterhin zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstige Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden, und für Ersatzansprüche jeglicher Art zu. Im Übrigen sind §§ 701 ff. BGB anzuwenden.

X. Haftung

  1. Die Haftung von „Das Bayrischzell“ richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die „Das Bayrischzell“ zu vertreten hat, und soweit sie in den nachfolgenden Ziffern nicht speziell geregelt sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle des Verzuges, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges sowie bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.    
  2. Für eingebrachte Sachen des Vertragspartners oder von Gästen gelten die §§701 ff. BGB. Empfohlen wird die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Vertragspartner Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen mit einem Wert von mehr als 1.500,00 EUR einbringen möchte, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung. In jedem Fall ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich “Das Bayrischzell“ anzeigt. Soweit auf Ansprüche aufgrund von gesetzlich zwingenden Vorschriften nicht verzichtet werden kann und soweit „Das Bayrischzell“ nicht vorsätzlich gehandelt hat oder es um Ansprüche aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geht, ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Einbringung von Sachen ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber „Das Bayrischzell“ in Textform geltend gemacht werden.
  3. Für das Abstellen von Ski-Ausrüstung oder mitgebrachten Fahrrädern bzw. jeweils vergleichbaren Fortbewegungsmitteln stellt „Das Bayrischzell“ gesonderte Abstellräume zur Verfügung. Hierfür besteht eine gesonderte Versicherung. Für die Geltendmachung von Schäden gilt die vorherige Ziffer 2 entsprechend. Abweichend von Ziffer 2 ist der Schaden der Höhe nach auf € 50.000,00 pro Aufenthalt entsprechend des dafür bestehenden Versicherungsschutzes beschränkt. Diese Haftungshöchstgrenze gilt auch, wenn im Einzelfall Gegenstände des Vertragspartners von „Das Bayrischzell“ in Verwahrung genommen werden.
  4. Soweit dem Vertragspartner oder einem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für das Abhandenkommen oder Beschädigungen von auf dem Grundstück von “Das Bayrischzell“ abgestellten oder bewegten Fahrzeugen und/oder deren Inhalt haftet “Das Bayrischzell“ nicht.
  5. Einer Pflichtverletzung von “Das Bayrischzell“ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  6. Weckaufträge und Post-, Nachrichten- und Warensendungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgeführt.

XI. Tierhaltung

  1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von “Das Bayrischzell“ und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
  2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
  3. Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist nach Aufforderung gegenüber “Das Bayrischzell“ zu erbringen.
  4. Der Vertragspartner haftet “Das Bayrischzell“ gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen, die “Das Bayrischzell“ gegenüber Dritten zu erbringen hat.
  5. In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

XII. Erkrankung oder Tod des Gastes

  1. Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes, so wird “Das Bayrischzell“ auf Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird “Das Bayrischzell“ die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.
  2. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird “Das Bayrischzell“ auf Kosten des Gastes für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
  3. “Das Bayrischzell“ hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

    a. offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe;

    b. notwendig gewordene Raumdesinfektion;

    c. unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände;

    d. Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden;

    e. Zimmermiete, soweit die Räumlichkeiten vom Gast in Anspruch genommen wurden, zuzüglich der Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung oder Ähnlichem;

    f. sonstige Schäden, die “Das Bayrischzell“ entstehen.

XIII. Veranstaltungen

Veranstaltungen müssen gesondert mindestens in Textform vereinbart werden. Soweit in der gesonderten Vereinbarung nicht geregelt, gilt Folgendes:

  1. Veranstaltungen müssen gesondert mindestens in Textform vereinbart werden. Soweit in der gesonderten Vereinbarung nicht geregelt, gilt Folgendes:
  2. Die genaue Namensliste für die Zimmerreservierung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise bekannt zu geben.    
  3. Ab 10 Personen fällt eine Tagespauschale an.    
  4. Jegliche Art von Live-Musik der Veranstaltung muss vom Vertragspartner bei der GEMA angemeldet werden. Bei Inanspruchnahme von “Das Bayrischzell“ durch die GEMA sind sämtliche Kosten vom Vertragspartner zu erstatten. Musikgruppen, die vom Vertragspartner organisiert werden, müssen mit “Das Bayrischzell“ abgestimmt werden.
  5. Geplante Raumdekorationen sind mit “Das Bayrischzell“ abzustimmen.
  6. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist ohne ausdrückliche Erlaubnis durch “Das Bayrischzell“ nicht gestattet.
  7. Bei Veranstaltungen die über 1.00 Uhr hinausgehen, stellt “Das Bayrischzell“ für die Betreuung der Veranstaltung einen Aufpreis von EUR 250,00 pro weitere Stunde in Rechnung. Die Veranstaltung muss spätestens um 4.00 Uhr enden.
  8. “Das Bayrischzell“ ist berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Veranstaltung zu beenden, wenn

    a. die Veranstaltung seinen reibungslosen Geschäftsbetrieb in Gefahr bringt

    b. der Ruf von “Das Bayrischzell“ sowie die Sicherheit des Veranstaltungsortes gefährdet ist

    c. eine für die Durchführung der Veranstaltung notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht vorliegt.

    d. Ein sonstiger, von der Schwere her vergleichbarer, vom Vertragspartner zu vertretender Grund vorliegt oder „Das Bayrischzell“ aufgrund behördlicher oder polizeilicher Verfügung die Veranstaltung beenden muss.

Hat der Vertragspartner oder ihm zuzurechnende Teilnehmer der Veranstaltung die Beendigung zu vertreten, so haftet er für alle hieraus “Das Bayrischzell“ erwachsenden Schäden.

XIV. Sportangebote

“Das Bayrischzell“ bietet seinen Gästen (nachfolgend auch „Teilnehmer“ genannt) während ihres Aufenthaltes ein umfassendes Sport- und Freizeitangebot. Alle diese Aktivitäten werden von “Das Bayrischzell“ unter professioneller Anleitung und unter Wahrung eines höchstmöglichen Maßes an Sicherheit durchgeführt. Dennoch bringt die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, selbst bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, Gefahren und Risiken mit sich, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Verantwortung für die Einschätzung der persönlichen Leistungsfähigkeit, gesundheitliche Risiken und Erfahrung liegt bei jedem Teilnehmer selbst und erfolgt auf eigene Gefahr.

Risikohinweise für Rennrad- und  Mountainbike-Touren, für Ski-, Ski-Alpin, Freeride- und sonstige Bergtouren

“Das Bayrischzell“ veranstaltet auch Touren, die nicht den veröffentlichten Rad-, Bike-, Berg , Ski-, Touren- und sonstigen Sportangeboten der Region entstammen. “Das Bayrischzell“ weist ausdrücklich darauf hin, dass die Risikoklassifizierung der Veranstaltungen insbesondere im Hinblick auf Witterungseinflüsse am Berg, persönliche Konstitution der Teilnehmer, Bodenverhältnisse, den Schwierigkeitsgrad der Routen, den genannten vergleichbare Umstände oder durch nicht beeinflussbare äußere Umstände, wie z.B. Bergrutsche oder Lawinenabgänge, einer ständigen Änderung unterliegen. Die üblichen Verhaltensregeln für die ausgeübten sportlichen Aktivitäten (wie z.B. Mountainbiken, Rennradfahren, Skifahren, Bergwandern und -klettern) sind von jedem Teilnehmer eigenverantwortlich zu beachten! Jeder Teilnehmer hat ein anderes technisches Können und einen anderen Trainingsstand. Die Teilnehmer müssen deshalb die jeweiligen Routen entsprechend ihrer Kondition und Erfahrung in den Bergen aussuchen. Wege, Routen oder Pisten können sich innerhalb kürzester Zeit aufgrund von Wetter und anderen Einflüssen verändern und dadurch z.T. sogar unbefahrbar werden.
 
Der Aufenthalt im Gebirge bringt selbst bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt Gefahren und Risiken mit sich, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Kommunikation (Mobiltelefone) ist bei manchen Aktivitäten am Berg nur eingeschränkt oder gar nicht möglich und im Falle eines Unfalles können die Bergungen und/oder entsprechende medizinische Betreuungen möglicherweise verspätet oder gar nicht verfügbar sein.


„Das Bayrischzell“ übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Vertragspartner dadurch entstehen, dass er in seinem Verantwortungsbereich liegende Pflichten verletzt.    
Darüber hinaus gilt die Haftungsbeschränkung gem. Abschnitt X. Ziffer 1) dieser AGB entsprechend.

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtwahl

  1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
  2. Dieser Vertrag und alle Ansprüche hieraus unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechtes. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.
  3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von “Das Bayrischzell“. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner oder Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt sind. Zwingende gesetzliche Vorschriften über den Gerichtsstand bleiben hiervon unberührt. Soweit zulässig, bleibt “Das Bayrischzell“ überdies berechtigt, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
  4. “Das Bayrischzell“ ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des “Das Bayrischzell“s aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder sie wurde vom “Das Bayrischzell“ schriftlich anerkannt.
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